Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5,6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Beschwerdemanagement

Zufriedene Kunden und eine hohe Qualität der Bankleistungen sind die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit. Daher bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, entstandene Unzufriedenheit und Kritik zu äußern und nehmen jede Beschwerde ernst.

Unsere Grundsätze zum Beschwerdemanagement finden Sie hier

Ombudsmann

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Schellingstraße 4
10785 Berlin

Weitere Informationen zum Ombudsmann-Verfahren

Ansprechpartner zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

PSD Bank Rhein-Ruhr eG
Abteilung Produktion-Direkt

Telefon: 0211 1707-39411
Telefax: 0211 1707-38400

produktion-direkt@psd-rhein-ruhr.de

Streitbeilegung

Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern in Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und ist über folgenden Link zu erreichen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Information zur außergerichtlichen Streitschlichtung

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der PSD Bank Rhein-Ruhr eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

PSD Bank Rhein-Ruhr eG
Bismarckstr. 102
40210 Düsseldorf

Tel.: 0211 1707-9922
Fax: 0211 1707-9822

E-Mail: info@psd-rhein-ruhr.de

 

Vertreten durch den Vorstand:
Anne Schaefer, Dr. Stephan Schmitz

 

Die PSD Bank Rhein-Ruhr eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung tätig.*

Vermittlerregister-Nr.: D-RGZ9-VKHM2-62

ZuständigeAufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59 - 68 VVG
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Außergerichtliche Schlichtungsstelle für Versicherungen Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der PSD Bank Rhein-Ruhr eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Information zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagesetzbuch (KAGB LMT)

Investmentfonds haben nach dem geänderten Kapitalanlagegesetzbuch nunmehr die Möglichkeit, zusätzliche Liquiditätsmanagementtools (LMT) einzusetzen. Hierdurch können Fonds besser auf verstärkte Ausgabe- oder Rückgabeverlangen oder besondere Marktbedingungen reagieren. Die LMT können Auswirkungen auf das Liquiditätsrisiko der Kapitalanlage haben. Detaillierte Informationen finden Sie in der nachfolgenden Datei.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.