Versicherungspflicht von Immobilien in Deutschland: Was Käuferinnen und Käufer wissen sollten

In Deutschland sind Immobilienbesitzerinnen und -besitzer gesetzlich verpflichtet, ihre Immobilien gegen bestimmte Risiken zu versichern. Dies gilt sowohl für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum als auch für Vermieterinnen und Vermieter. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Gebäudeversicherung, die vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und anderen Gefahren schützt. Doch nicht nur die Versicherungspflicht selbst ist ein wichtiges Thema, sondern auch der Umgang mit bestehenden Versicherungen beim Kauf einer Immobilie. In diesem Artikel erfahren Sie, was es zu beachten gilt, wenn Sie eine Immobilie erwerben und wie Sie die bestehende Versicherung überprüfen und gegebenenfalls kündigen können.

1. Übernahme der Versicherung beim Erwerb einer Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie ist es üblich, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer eine bestehende Gebäudeversicherung hat. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Käuferin oder der Käufer diese Versicherung übernehmen kann oder ob sie eine eigene Versicherung abschließen muss. Grundsätzlich ist es möglich, dass die bestehende Versicherung auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer übertragen wird, allerdings ist die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erforderlich.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Übernahme der Police zu klären. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob die bestehenden Konditionen der Versicherung für die Käuferin oder den Käufer weiterhin passend sind.

2. Überprüfung und Kündigung der bestehenden Versicherung

Eine der häufigsten Fragen beim Kauf einer Immobilie betrifft die bestehende Gebäudeversicherung. Wenn die Käuferin oder der Käufer die Immobilie übernimmt, kann es sinnvoll sein, die bestehende Versicherungspolice genau zu prüfen, bevor sie übernommen wird. Es ist möglich, dass die Versicherungspolice des Verkäufers nicht alle benötigten oder gewünschten Leistungen abdeckt oder dass die Konditionen nicht optimal sind. In solchen Fällen kann die bestehende Versicherung gekündigt und ein neuer Schutz abgeschlossen werden.

Die Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung ist in der Regel sofort nach dem Kauf der Immobilie möglich. In vielen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Versicherungsnehmer ändert, etwa bei einem Immobilienkauf. Das bedeutet, dass die Käuferin oder der Käufer der Immobilie in der Regel ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung der bestehenden Versicherung hat.

Es ist empfehlenswert, sich fachkundige und unabhängige Expertise zu Rate zu ziehen, um die passende Versicherungslösung für die neue Immobilie zu finden. Dabei sollten nicht nur der Preis, sondern auch die Leistungen und der Versicherungsumfang berücksichtigt werden.

3. Fazit

Die Versicherungspflicht von Immobilien in Deutschland ist ein wichtiger Aspekt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer. Beim Kauf einer Immobilie sollte darauf geachtet werden, wie die bestehende Versicherung gehandhabt wird.

Die bestehende Versicherung kann nach dem Kauf unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt werden und die Käuferin oder der Käufer kann sich für eine neue Police entscheiden, die den individuellen Bedürfnissen besser entspricht. Gerne unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden der PSD Rhein-Ruhr eG gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Versicherung.

Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns und unser Team zu.