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Bewerben Sie sich mit Ihrem Projekt
Förderregeln: Was müssen Sie beachten?
Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und Vereine.
- Die Fördergelder sind ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 – 25 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche Projekte (§ 54 AO) innerhalb unseres Geschäftsgebietes zu verwenden.
- Die Fördergelder dürfen nur in Sachmittel investiert werden.
- Bei Kindergärten und Schulen muss die Abwicklung der Reinertragsvergabe über Fördervereine erfolgen.
- Förderfähig sind geplante oder bereits in der Umsetzung befindliche Projekte.
- Verwaltungs- und Personalkosten des Empfängers dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
- Die Fördermittel dürfen nicht ins Ausland gehen.