Erbbaurecht: Vor- und Nachteile für Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer

Das Erbbaurecht bietet für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit, ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen, ohne das zugrunde liegende Grundstück kaufen zu müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Vor- und Nachteile für Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer näher beleuchtet.

Vorteile für Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer

  1. Geringere finanzielle Belastung beim Erwerb
    Der größte Vorteil eines Erbbaurechts ist die Tatsache, dass das Grundstück nicht gekauft wird. Dadurch entfallen hohe Anschaffungskosten, die bei einem klassischen Grundstückskauf anfallen würden. Stattdessen fällt ein regelmäßiger Erbbauzins an. Dies macht es insbesondere für Menschen oder jungen Familien mit geringerem Startkapital leichter, ein eigenes Haus zu bauen oder zu erwerben.

  2. Planungssicherheit und lange Vertragslaufzeiten
    Erbbaurechtsverträge werden in der Regel über sehr lange Zeiträume abgeschlossen: Meist 60 bis 99 Jahre. Dies bietet den Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmern eine langfristige Planungssicherheit, da sie das Grundstück für die Dauer des Vertrages nutzen können, ohne Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks zu werden. Viele Verträge sehen auch Verlängerungsoptionen vor, was zusätzliche Planungssicherheit bietet.

  3. Nutzung wertvoller Grundstücke
    Durch das Erbbaurecht können Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer Zugang zu Grundstücken in begehrten und teuren Lagen erhalten, die sie sich durch einen direkten Kauf möglicherweise nicht leisten könnten. Dies ist besonders attraktiv in Großstädten oder in Regionen mit stark steigenden Immobilienpreisen.

  4. Erbbauzins als steuerlich absetzbare Kosten
    In vielen Fällen können Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer den gezahlten Erbbauzins steuerlich geltend machen, insbesondere wenn das Grundstück für berufliche oder gewerbliche Zwecke genutzt wird. Dadurch lassen sich die jährlichen Kosten teilweise kompensieren.

 

Nachteile für Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer

  1. Kein Eigentum am Grundstück
    Ein wesentlicher Nachteil des Erbbaurechts besteht darin, dass Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer nicht Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks werden. Auch wenn sie das darauf errichtete Gebäude besitzen, ändert das nicht die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Dies kann bei manchen Menschen das Gefühl der Unsicherheit hervorrufen, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsverlängerung nach Ablauf der Laufzeit.

  2. Erbbauzins und mögliche Anpassungen
    Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer müssen einen regelmäßigen Erbbauzins zahlen. Während dieser oft für einen längeren Zeitraum festgelegt wird, besteht die Möglichkeit, dass der Zins im Laufe der Zeit angepasst wird. Bei steigenden Bodenwerten kann dies zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Baufinanzierung, die irgendwann abbezahlt ist, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bestehen.

  3. Erschwerte Veräußerung der Immobilie
    Der Verkauf eines Hauses, das auf einem Erbbaugrundstück steht, kann schwieriger sein als der Verkauf einer Immobilie mit eigenem Grundstück. Potenzielle Käuferinnen und Käufer könnten durch den noch verbleibenden Zeitraum des Erbbaurechts oder durch die Höhe des Erbbauzinses abgeschreckt werden. Dies kann den Wert der Immobilie mindern oder den Verkaufsprozess verlängern.

  4. Unklarheit bei Vertragsablauf
    Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages geht das Grundstück wieder an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurück. In einigen Fällen auch das darauf befindliche Gebäude, sofern keine Entschädigung vereinbart wurde. Das bedeutet, dass Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer möglicherweise ihr Haus verlieren könnten, wenn keine Vertragsverlängerung zustande kommt. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar, vor allem für jene, die langfristig in ihrer Immobilie wohnen möchten.

  5. Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit
    Oftmals beinhalten Erbbaurechtsverträge bestimmte Auflagen und Bedingungen, die die Nutzung des Grundstücks einschränken können. So müssen Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer beispielsweise die Zustimmung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für bestimmte bauliche Veränderungen oder Erweiterungen einholen. Diese Einschränkungen können die individuelle Gestaltungsfreiheit einschränken und die Flexibilität mindern.

Fazit

Das Erbbaurecht kann für Erbbaurechtsnehmerinnen und -nehmer eine sinnvolle Alternative zum Grundstückskauf darstellen - insbesondere wenn es darum geht, ein Haus in einer begehrten Lage zu bauen oder zu erwerben, ohne die hohen Kosten für das Grundstück aufzubringen. Dennoch sollten die langfristigen finanziellen Verpflichtungen, die Unsicherheiten beim Vertragsende und mögliche Einschränkungen genau bedacht werden. Wer sich für ein Erbbaurecht entscheidet, sollte den Vertrag sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen und langfristige Risiken zu minimieren.

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