Der Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt. Bei diesem komplexen Prozess spielt der Notar oder die Notarin eine wesentliche Rolle. Beim Notartermin wird nicht nur für die rechtliche Sicherheit gesorgt, sondern alle Beteiligten werden in allen entscheidenden Phasen des Kaufvertrags begleitet. Die Aufgaben des Notariats sind vielfältig und beginnen bereits mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs.
Die Aufgaben eines Notariats bei einem Immobilienkauf
1. Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs und Prüfung durch die Bank
Zu Beginn eines Immobilienkaufs erstellt das Notariat den Kaufvertragsentwurf. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den gesamten Kaufprozess und legt die wesentlichen Rahmenbedingungen des Immobiliengeschäfts fest, wie etwa den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin. Der Notar oder die Notarin hat hierbei die Aufgabe sicherzustellen, dass der Vertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird der Entwurf auch der finanzierenden Bank zur Prüfung vorgelegt, wenn die Käuferschaft eine Finanzierung des Kaufs über ein Darlehen in Anspruch nimmt. Die Bank prüft, ob der Vertrag alle relevanten Informationen enthält, alle Inhalte zu den in der Beratung gemachten Angaben passt und die Voraussetzungen für die Finanzierung erfüllt sind.
2. Unterschriftstermin beim Notariat – Verlesung des Vertrags und Beglaubigung der Unterschriften
Der eigentliche Kaufprozess findet dann beim Notartermin statt. Bei einem Unterschriftstermin wird der Kaufvertrag von der Notarin oder dem Notar verlesen. Hierbei wird der Vertragsinhalt erläutert und sichergestellt, dass alle Parteien den Vertrag in seiner gesamten Tragweite verstanden haben. Diese Verlesung dient dazu, potenzielle Missverständnisse oder Unklarheiten zu vermeiden. Ebenfalls soll gewährleistet werden, dass keine der Parteien unter Druck gesetzt wird und dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Erst nach dieser Verlesung erfolgt die Unterschrift. Daraufhin folgt die Beglaubigung der Unterschriften von Käuferinnen und Käufern sowie von Verkäuferinnen und Verkäufern. Mit dieser Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschriften bestätigt und der Vertrag erhält seine rechtliche Wirksamkeit.
3. Beantragung der Eintragung einer Grundschuld über das Notariat
Ein weiterer wichtiger Schritt im Immobilienkauf ist die Sicherstellung der Finanzierung. Wenn der Kaufpreis durch ein Darlehen der Bank finanziert wird, wird in der Regel eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen. Das Notariat übernimmt auch diese Aufgabe, indem die Beantragung der Grundschuldeintragung beim Grundbuchamt veranlasst wird. Dies erfolgt üblicherweise unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags. Die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für das Darlehen und wird im Grundbuch eingetragen. Erst nach dieser Eintragung ist die Finanzierung endgültig als gesichert und der Kauf kann als abgeschlossen gelten.
Kosten für das Notariat bei einem Immobilienkauf
Für die Durchführung dieser wichtigen Aufgaben erhebt das Notariat Gebühren. Die Gesamtkosten für die notarielle Tätigkeit bei einem Immobilienkauf liegen in der Regel bei etwa 2% des Kaufpreises. Davon entfallen etwa 1,5% auf die Notargebühren, während die verbleibenden 0,5% an das Grundbuchamt gehen, da auch die Eintragung der Grundschuld sowie der Eigentumsübergang im Grundbuch kostenpflichtig ist. Es ist wichtig, dass Käuferinnen und Käufer diese Kosten im Vorfeld einplanen, da sie nicht nur die eigentlichen Kaufpreise, sondern auch die Notarkosten berücksichtigen müssen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Notariat eine zentrale Rolle beim Immobilienkauf spielt. Durch seine Tätigkeiten sorgt er für rechtliche Klarheit und Sicherheit für alle beteiligten Parteien und gewährleistet, dass der Kaufprozess reibungslos und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verläuft.