Vertreterwahlen 2024

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir werfen einen Blick in die Zukunft und möchten Ihnen bereits heute einen kleinen Ausblick auf das kommende Jahr 2024 geben.

Als Genossenschaftsbank steht für uns Ihre Zufriedenheit als Kunde und Mitglied an erster Stelle. Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der Zukunft unserer Bank mitzuwirken.

Die Vertreterversammlung:
In der Vertreterversammlung, dem wichtigsten Organ unserer Genossenschaft, werden die Interessen unserer Mitglieder von gewählten Vertretern vertreten. Jede Änderung der Satzung benötigt die Zustimmung der Vertreterversammlung.

Die Vertreter:
Die Vertreter entscheiden mit bei der Wahl des Aufsichtsrates, Satzungsänderungen und anderen wichtigen Themen. Als Sprachrohr für unsere über 60.000 Mitglieder vertreten die Vertreter die Interessen der Mitglieder. Die Vertreter der Mitglieder der Bank entlasten den Vorstand und wählen den Aufsichtsrat. Sie entscheiden über den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Gewinnes.

Alle fünf Jahre sind alle Mitglieder der PSD Bank Rhein-Ruhr eG aufgerufen, ihre Vertreter zu wählen. Die nächste Wahl steht in der Zeit vom 26.02-18.03.2024 an. In diesem Zeitraum werden unsere Mitglieder die Möglichkeit haben sich bequem per Online- oder per Briefwahl an der Wahl der Vertreter zu beteiligen.

Genaue Informationen über diese beiden Wahlmöglichkeiten werden wir allen Mitgliedern im Dezember 2023 mitteilen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und wählen Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter für die nächsten fünf Jahre!

Herzlichen Dank!
Ihre PSD Bank Rhein-Ruhr eG

August-Wilhelm Albert
Vorstand

Dr. Stephan Schmitz
Vorstand


Wie können Sie wählen?

Sie teilen bis zum 04.02.2024 bis 16.00 Uhr mit, auf welchem Weg Sie an der Wahl teilnehmen möchten.

Onlinewahl

Wir senden Ihnen per Post einen Brief mit Ihren persönlichen Onlinewahlunterlagen und Zugangsdaten nach Hause.
Mit diesen stimmen Sie schnell und bequem von Zuhause aus online ab.

Briefwahl

Wir schicken Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen per Post. Sie stimmen ab und lassen uns den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Rückumschlag wieder zu kommen: entweder postalisch oder Sie geben diesen in einer unserer Filialen ab.

Registrierung

Die Möglichkeit zur Registrierung per Brief- oder Onlinewahl finden Sie hier ab Mitte Dezember.  

 

FAQ - Häufige Fragen

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragenes Mitglied.

Wen können Sie wählen?

Frauen und Männer aus der vom Wahlausschuss verabschiedeten Kandidatenliste. Die Kandidatenliste liegt im Vorfeld der Vertreterwahl in Ihrer Geschäftsstelle aus und ist im geschützten Bereich unseres Internetauftritts zu sehen.   

Was ist der Wahlausschuss?

Beim Wahlausschuss laufen die Fäden zusammen, wenn es um die Vertreterwahlen geht. Dem Wahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen. Das Gremium wurde für die bevorstehenden Wahl neu gebildet.

Wer hat die Details zur Vertreterwahl festgelegt?

Der Wahlausschuss hat auf Basis der in der Vertreterversammlung festgelegten Wahlordnung beschlossen: Es kommen die Brief- und Internetwahl zur Anwendung.  

Wie viele Vertreterinnen und Vertreter sind zu wählen?

Je 750 volle Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Insgesamt werden xxx Frauen und Männer unsere Mitglieder in der Vertreterversammlung repräsentieren, sie gilt es zu wählen. Außerdem werden Ersatzvertreter gewählt, die nachrücken, wenn ein Vertreter sein Amt nicht mehr ausübt.   

Wer gehört dem Wahlausschuss an?

Die von der letzten Vertreterversammlung gewählten einzelnen Genossenschaftsmitglieder, Aufsichtsräte sowie die Vorstände Herr Dr. Stephan Schmitz und Herr August-Wilhelm Albert bilden den Wahlausschuss.

Was tun die Vertreter für mich?

Als Eigentümer / Teilhaber der PSD Bank Rhein-Ruhr eG werden Sie durch die gewählten Vertreter in der jährlichen Vertreterversammlung vertreten. Hier wird z. B. die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft mit bestimmt, der Aufsichtsrat gewählt oder über Satzungsänderungen entschieden.

Wann wird das Wahlergebnis festgestellt?

Nach Ablauf des Wahlzeitraums werden die Stimmen ausgezählt. Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden über ihre Wahl per Brief benachrichtigt. Nach einer vorgegebenen Frist, stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest.

 

Die Liste der gewählten Vertreter liegt anschließend in den Filialen der PSD Bank Rhein-Ruhr eG aus und kann dort von den Mitgliedern eingesehen werden.