Bekanntmachung zur Vertreterwahl 2024

Sehr geehrtes Mitglied,

in der Zeit vom 26. Februar bis 18. März 2024 hatten wir Sie gebeten, die Vertreter und Ersatzvertreter für die Vertreterversammlung der PSD Bank Rhein-Ruhr eG zu wählen. Hierbei stand Ihnen die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste mit 81 Vertretern und 14 Ersatzvertretern zur Verfügung. Nachdem die Frist für die Brief- und Onlinewahl abgelaufen war, haben die nach § 8 Abs. 1 der Wahlordnung tätigen Mitglieder des Wahlausschusses am 19. März 2024 folgendes Ergebnis festgestellt:

 

Gültig abgegebene Stimmen: 2.763

• davon Ja-Stimmen: 2.688
• davon Nein-Stimmen: 74
• davon leer abgegeben: 1

Zustimmungsquote: 97,29 %

 

Nach Feststellung des Wahlergebnisses wurden unverzüglich alle gewählten Vertreter und Ersatzvertreter von ihrer Wahl schriftlich benachrichtigt und um Annahme der Wahl gebeten.

Die Liste mit den Namen, den Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der gewählten Vertreter wird gem. § 10 der Wahlordnung zwei Wochen lang in den Geschäftsräumen der Bank in Dortmund und Düsseldorf vom 15.04.-29.04.2024 ausgelegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen. Gemäß § 13 der Wahlordnung kann jedes wahlberechtigte Mitglied innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Ablauf der Auslegefrist bei dem
Wahlausschuss die Wahl schriftlich anfechten, wenn gegen zwingende Bestimmungen des GenG, der Satzung oder der Wahlordnung verstoßen worden ist. Die Wahlanfechtung ist nicht begründet, wenn durch den gerügten Verstoß das Wahlergebnis nicht beeinflusst wird. Über die Anfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Er gibt dem Anfechtenden seine Entscheidung schriftlich bekannt.

Alle Mitglieder des Wahlausschusses und der Vorstand der PSD Bank Rhein-Ruhr eG bedanken sich bei allen Wählern und gratulieren den gewählten Vertretern und Ersatzvertretern auf diesem Wege.Den gewählten Vertretern und Ersatzvertretern wünschen wir, dass sie stets die richtigen Entscheidungen bei der Wahrnehmung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe im Sinne der PSD Bank Rhein-Ruhr eG treffen.

Freundliche Grüße

Hans-Theo Deckers

Vorsitzender des Wahlausschusses

Helga Schnitger

Stellv. Vorsitzende des Wahlausschusses

FAQ - Häufige Fragen

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragenes Mitglied.

Wen können Sie wählen?

Frauen und Männer aus der vom Wahlausschuss verabschiedeten Kandidatenliste. Die Kandidatenliste liegt im Vorfeld der Vertreterwahl in Ihrer Geschäftsstelle aus und ist im geschützten Bereich unseres Internetauftritts zu sehen.   

Was ist der Wahlausschuss?

Beim Wahlausschuss laufen die Fäden zusammen, wenn es um die Vertreterwahlen geht. Dem Wahlausschuss obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen. Das Gremium wurde für die bevorstehenden Wahl neu gebildet.

Wer hat die Details zur Vertreterwahl festgelegt?

Der Wahlausschuss hat auf Basis der in der Vertreterversammlung festgelegten Wahlordnung beschlossen: Es kommen die Brief- und Internetwahl zur Anwendung.  

Wie viele Vertreterinnen und Vertreter sind zu wählen?

Je 750 volle Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Insgesamt werden 81 Frauen und Männer unsere Mitglieder in der Vertreterversammlung repräsentieren, sie gilt es zu wählen. Außerdem werden 14 Ersatzvertreter gewählt, die nachrücken, wenn ein Vertreter sein Amt nicht mehr ausübt.   

Wer gehört dem Wahlausschuss an?

Die von der letzten Vertreterversammlung gewählten einzelnen Genossenschaftsmitglieder, Aufsichtsräte sowie die Vorstände Herr Dr. Stephan Schmitz und Herr August-Wilhelm Albert bilden den Wahlausschuss.

Was tun die Vertreter für mich?

Als Eigentümer / Teilhaber der PSD Bank Rhein-Ruhr eG werden Sie durch die gewählten Vertreter in der jährlichen Vertreterversammlung vertreten. Hier wird z. B. die geschäftliche Entwicklung der Genossenschaft mit bestimmt, der Aufsichtsrat gewählt oder über Satzungsänderungen entschieden.

Wann wird das Wahlergebnis festgestellt?

Nach Ablauf des Wahlzeitraums werden die Stimmen ausgezählt. Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden über ihre Wahl per Brief benachrichtigt. Nach einer vorgegebenen Frist, stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest.

 

Die Liste der gewählten Vertreter liegt anschließend in den Filialen der PSD Bank Rhein-Ruhr eG aus und kann dort von den Mitgliedern eingesehen werden.