PSD OnlineBanking Login

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FAQs zum OnlineBanking

OnlineBanking - Freischaltung und Anmeldung

Öffnen Sie auf unserer Homepage den Login-Zugang. Melden Sie sich hier mit Ihrem OnlineBanking, Ihrem Alias und Ihrer PIN an. Drücken Sie dann auf "Anmelden". Es öffnet sich das OnlineBanking.

Eine wichtige Zugangsvoraussetzung fürs OnlineBanking ist der PSD-NetKey. Der PSD-NetKey ist Ihre persönliche Kennung, mit der Sie sich im OnlineBanking authentifizieren können. Dieser wird von Ihrer Bank ausgegeben und besteht aus 5 bis 11 Ziffern. Diese Ziffernfolge können Sie gegen einen selbst gewählten Alias-Namen bzw. Benutzernamen austauschen. Damit verwalten Sie alle Online-Konten und -Depots mit nur einem Benutzernamen und der dazugehörigen PIN. Zukünftig erhalten Sie mindestens alle 90 Tage beim Login im Online-Banking die Aufforderung, sich mit Ihrem PSD-NetKey und Ihrem Kennwort bzw. Ihrer PIN sowie einer TAN zu legitimieren.
Ihr Alias-Name muss aus mindestens 7 bis maximal 35 Zeichen bestehen und mindestens einen Buchstaben enthalten. Er sollte für Außenstehende schwer zu erraten sein.

OnlineBanking - Funktionen und Nutzung

Nach der Anmeldung im OnlineBanking landen Sie direkt auf Ihrer Startseite. Hier sehen Sie auf den ersten Blick eine Übersicht Ihrer Konten. Ihre Verbundpartner (wie z. B. Schwäbisch Hall) werden ebenfalls im Finanzstatus angezeigt.

Sie rufen die Umsatzanzeige auf, indem Sie in der Kontenübersicht auf das gewünschte Konto klicken. Alternativ können Sie auf den Pfeil neben dem Konto und dann auf das Umsätze-Icon klicken. Dort sehen Sie die Umsätze der letzten zwei Jahre.

Ihr Postfach erreichen Sie mit einem einfachen Klick oben rechts auf das Brief-Icon.
Dort können Sie alle Dokumente Ihrer Bank ansehen. Ihre bisherigen Dokumente werden automatisch hierher übertragen.

Klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen, wählen Sie den Eintrag "Datenschutz & Sicherheit" und dann "Online-Zugang". Hier können Sie Ihren Alias anlegen und bearbeiten sowie Ihre PIN ändern. Ihren PSD-Netkey haben Sie bei der Beantragung Ihres OnlineBankings erhalten. Wenn Sie diesen nicht erhalten haben oder er sich nicht mehr bekannt ist, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Vorsorge-, Gesundheits-, oder Patientenvollmacht, entscheiden Sie sich früh genug wem Sie eine Vollmacht erteilten, damit Sie im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit, die richtige Person mit einer Vollmacht beauftragt haben. Sie finden Ihre erteilten und erhaltenen Vollmachten im persönlichen Bereich unter dem Eintrag "Berechtigungen/Vollmachten".

Ihre Steuerdaten, wie Freistellungsaufträge, hinterlegte Informationen zur Steuerdatenselbstauskunft, die Nichtveranlagungsbescheinigung sowie die Informationen zu Ihren Kapitaleinkünften und gezahlten Steuern, finden Sie im persönlichen Bereich unter dem Eintrag "Steuern".

OnlineBanking – Überweisung

Überweisungen lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Überweisung" ausführen. Dort stehen Ihnen folgende Überweisungsoptionen zur Verfügung:

·  Inland/SEPA

·  Dauerauftrag

·  Ausland

Die Änderung deines Überweisungslimits kannst du selbst im OnlineBanking unter "Service & Mehrwerte" > "Auftragslimite" veranlassen.

Nachdem Sie eine Überweisung ausgeführt haben, können Sie auf der Bestätigungsseite mithilfe des Buttons "Als Vorlage speichern" eine Vorlage anlegen. Daueraufträge lassen sich im Menü "Banking & Verträge" auf dem Reiter "Aufträge" einsehen. Hier stehen Ihnen dann auch für die einzelnen Daueraufträge die Aktionen "Ansehen", "Ändern", "Aussetzen" und "Löschen" zur Verfügung. Überweisungsvordrucke kannst du online bestellen. Wenn du getätigte Überweisungen stornieren möchtest, setze dich so schnell wie möglich mit unserem Kundenservice in Verbindung. Die Kosten für Überweisungen hängen von der Art der Ausführung und deinem Kontomodell ab.

Durch SEPA ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum entstanden. SEPA umfasst aktuell 36 Länder. Neben den 19 Euro-Staaten sind auch alle weiteren EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Adorra,Großbritannien, Monaco, San Marino, der Schweiz und der Vatikanstadt nutzen die SEPA-Zahlverfahren.

Als Kunde der PSD Bank Rhein-Ruhr hast du in deinem eBanking die Möglichkeit, Echtzeit-Überweisungen – auch als "Instant Payments" bekannt – in Höhe von maximal 100.000 Euro je Transaktion, durchzuführen. Hierbei wird Geld vom Girokonto innerhalb von wenigen Sekunden überwiesen. Der Zahlungsempfänger weiß umgehend, dass das Geld auf seinem Girokonto eingegangen ist.

Mit der Fotoüberweisung begleichen Sie Ihre Rechnungen noch schneller und einfacher. IBAN, Verwendungszweck und Rechnungsbetrag müssen Sie nicht mehr abtippen, sondern können einfach Ihre Rechnungen im Online-Banking hochladen oder in der PSD BankingApp per Foto überweisen. Klicken Sie in der Übweisungsmaske auf „Rechnung hochladen“ und wählen Sie Ihr Rechnungsdokument aus. Die Daten aus der Rechnung werden automatisch in die Überweisung übertragen. 

OnlineBanking - Sicherheit

Schützen Sie Ihr Konto und Ihre Kreditkarte vor dem Zugriff durch Betrüger. Lesen Sie unsere aktuellen Phishing-Warnungen und informieren Sie sich über typische Betrugsmaschen bzw. Phishing-Tricks. Wenden Sie sich unverzüglich an unseren Kundenservice, sobald Sie einen Betrug durch Phishing vermuten. Sperren Sie außerdem Ihren Zugang zum OnlineBanking bzw. Ihre Kreditkarte.

FAQs zur BankingApp

BankingApp – Installation

Sie können Ihre Banking-App schnell und einfach persönlich einrichten. Wichtig ist, dass Sie bereits einen freigeschalteten OnlineBanking-Zugang haben. Nach dem Download führt Sie die App Schritt für Schritt durch die Einrichtung. Sie finden unsere App in den App Stores von iOS und Android. Wenn die PSD Banking App in den Stores nicht angezeigt wird, entspricht das Betriebssystem Ihres Mobilgeräts eventuell nicht den technischen Voraussetzungen.

BankingApp - Nutzung

Ihnen werden dieselben Konten wie in Ihrem OnlineBanking im Browser angezeigt. Es handelt sich um die identischen Daten.

Um eine Fotoüberweisung in der BankingApp durchzuführen, wählen Sie „Überweisung“ aus. Klicken sie auf das Symbol „Fotoüberweisung“. Legen Sie fest, ob Sie eine Rechnung, einen Überweisungsträger oder einen QR-Code als Vorlage nutzen möchten. Die Rechnungsdaten werden nach dem Auslesen gelöscht. Die fotografierte Rechnung wird nicht gespeichert.

Wenn Sie das App-Passwort für die BankingApp vergessen haben, deinstallieren Sie die PSD Banking App, installieren Sie die App nochmal aus dem App Store oder Google Play Store, vergeben Sie dann ein neues Passwort für die App. Die Zugangsdaten zu Ihrem OnlineBanking bleiben davon unberührt.

FAQs zu TAN-Verfahren

TAN-Verfahren – Allgemein

Mit den TAN-Verfahren können Sie ganz einfach und schnell Aufträge im OnlineBanking oder in der PSD Banking App erteilen oder sich dort anmelden. So erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte rund um die Uhr sicher und komfortabel.

Es gibt zwei TAN-Verfahren: das Smart-TAN-Verfahren mit optischer oder manueller Übertragung und SecureGo plus.

Smart-TAN

Wenn Sie Sm@rt-TAN plus oder Sm@rt-TAN photo nutzen, generieren Sie Ihre TAN mit einem speziellen Lesegerät, dem sogenannten TAN-Generator.
Bei Nutzung der optischen Methode übertragen Sie die notwendigen Daten – zum Beispiel für eine Überweisung – über eine optische Schnittstelle von Ihrem Bildschirm auf den Generator.
Wenn Sie die manuelle Erfassungsmethode wählen, werden die Daten durch Eingabe eines Start-Codes auf den Generator übertragen. Die so erstellte TAN können Sie dann zur Ausführung Ihres Auftrags im OnlineBanking nutzen.

Fehlerbehebung bei Smart-TAN

Wenn Sie keine TAN erhalten oder diese ungültig ist, können folgende Ursachen vorliegen. Bitte prüfen Sie, ob:
a) die richtige Karte verwendet wurde,
b) die Karte gültig ist,
c) es Schwierigkeiten bei der Übertragung gab,
d) das genutzte TAN-Verfahren in Ihrem OnlineBanking hinterlegt ist.
Dies können Sie wie folgt prüfen:
Klicken Sie auf Ihren Namen → „Datenschutz & Sicherheit > Onlinezugang > Sicherheitsverfahren“.
e) Ihre Bankkarte und der Generator miteinander synchronisiert sind.
Auch dies können Sie unter „Datenschutz & Sicherheit > Onlinezugang > Sicherheitsverfahren“ prüfen. Dort ist eine eigenständige Synchronisation möglich. Eine entsprechende Anleitung finden Sie ebenfalls dort.
f) die TAN korrekt eingegeben wurde.

Falls Sie Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wenn Ihr TAN-Gerät gesperrt ist, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung und halten Sie Ihre verwendete Karte sowie den TAN-Generator bereit. Selbstverständlich können Sie die Entsperrung auch vor Ort in Ihrer Filiale vornehmen.

SecureGo plus

Wenn Ihre App gesperrt ist, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie vorgehen können:

  1. Sie erhalten automatisch Ihren Entsperrcode postalisch nach Hause geschickt. Sobald Sie sich erneut anmelden, werden Sie direkt aufgefordert, den Entsperrcode einzugeben.

  2. Sollten Sie Ihren Freigabecode nicht mehr kennen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Aktivierungscode

Haben Sie den Brief mit dem Aktivierungscode für Ihre SecureGo plus App nicht erhalten oder ist der Aktivierungscode ungültig?
Dies kann unter anderem daran liegen, dass der Code bereits abgelaufen ist oder schon verwendet wurde.
Alternativ können Sie wie folgt vorgehen:
Deinstallieren Sie die App auf dem entsprechenden Gerät und starten Sie den Registrierungsprozess nach der Neuinstallation erneut. Den neuen Aktivierungscode erhalten Sie automatisch per Post an Ihre hinterlegte Adresse.

Wenn Sie Ihr OnlineBanking dringend benötigen, können Sie den Aktivierungscode auch direkt vor Ort in Ihrer Filiale erhalten. Bitte bringen Sie hierfür das entsprechende Gerät mit.

Keine TAN erhalten?

Wenn Sie keine TAN erhalten, kann dies mehrere Gründe haben.
Eventuell haben Sie die SecureGo plus App deinstalliert oder gelöscht.
Auch bei einem Handywechsel kann dies vorkommen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall telefonisch.

Handywechsel

Wenn Sie Ihr Handy wechseln, können Sie in Ihrem alten Gerät unter
Einstellungen > Gerätewechsel
einen QR-Code erstellen.
Diesen scannen Sie in Ihrer neuen SecureGo plus App ebenfalls unter dem Punkt Gerätewechsel – und schon ist Ihre App auf Ihrem neuen Gerät eingerichtet.

FAQs zu Konto und Karten

Geld abheben oder einzahlen

Sie können Bargeld jederzeit bei vielen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken an Geldautomaten abheben. Dazu benötigen Sie nur Ihre girocard (Debitkarte) und Ihre persönliche PIN. Sollten Sie einmal nicht die Möglichkeit haben, einen der teilnehmenden genossenschaftlichen Geldautomaten zu nutzen, werden Ihnen die Gebühren vor der Auszahlung angezeigt, da diese je nach Bank abweichen können.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bargeld auf Ihr Girokonto einzuzahlen: Entweder nutzen Sie unseren Einzahlungsautomaten in Düsseldorf oder Sie gehen direkt zum Bankschalter. In der Regel wird der Geldbetrag sofort gutgeschrieben und ist je nach Einzahlungsmethode innerhalb eines Werktags auf Ihrem Girokonto verfügbar. Auch Bargeldeinzahlungen auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto sind möglich.
Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines Herkunftsnachweises für den Einzahlungsbetrag.
Gerne können Sie auch höhere Einzahlungen bei Ihrem Berater vorab ankündigen. Die Kosten für Einzahlungen richten sich nach Ihrem Kontomodell.

Konto eröffnen, kündigen oder sperren
Erst mit 18 Jahren dürfen junge Erwachsene ohne die Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen, von dem sie Geld abheben und auch überweisen können. Sie dürfen ebenfalls einen Kredit aufnehmen.
Möchten Sie ein Konto für eine andere Person eröffnen, ist dies nur möglich, wenn Sie eine Betreuungsvollmacht über diese Person haben oder es sich um Ihr minderjähriges Kind handelt.
Um ein Konto für Ihr Kind zu eröffnen, benötigen wir die Einwilligungserklärung aller erziehungsberechtigten Personen.

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung sowie Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Jüngere Kunden können problemlos ein Jugendkonto einrichten, wenn sie zum Beratungstermin ihre Erziehungsberechtigten mitbringen. Für die Formalitäten vor Ort sind die Zustimmung und die Unterschriften der erziehungsberechtigten Personen erforderlich.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann Sie vor Kontopfändungen schützen. Auf Wunsch kann Ihr Girokonto auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Um den Pfändungsfreibetrag Ihres P-Kontos anzupassen, leiten Sie bitte Ihre neue Bescheinigung über den angepassten Pfändungsfreibetrag an Ihre Filiale oder direkt an Ihren Berater weiter.
Um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten, vereinbaren Sie einfach einen Termin. Wenn Sie Ihren Pfändungsfreibetrag ändern möchten, reichen Sie uns eine bestätigte Bescheinigung gemäß § 850 ZPO ein, in der Ihr neuer Pfändungsfreibetrag genannt ist.

Wir würden es bedauern, Sie als Kundin oder Kunden zu verlieren. Ihr Girokonto können Sie vor Ort oder schriftlich jederzeit kündigen. Ihre Bankkarte benötigen wir bei der Auflösung zurück.
Es würde uns freuen, wenn Sie weiterhin bei uns Kundin oder Kunde bleiben. Gerne können Sie uns den Grund Ihrer Auflösung bzw. Ihr Anliegen online, telefonisch oder vor Ort in Ihrer Filiale mitteilen.
Möchten Sie ein anderes Produkt kündigen, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie eine Ihrer Debit- oder Kreditkarten verloren haben, sollten Sie diese direkt telefonisch unter +49 116 116 sperren lassen. Wenden Sie sich im Anschluss telefonisch oder vor Ort in Ihrer Filiale an uns, um eine neue Karte zu beantragen.

Eine Kontoauflösung ist nur durch den Kontoinhaber möglich – außer, es handelt sich hierbei um einen Nachlass oder eine betreute Person.

Dispokredit
Eine Finanzreserve und damit mehr finanziellen Spielraum zu haben, ist immer gut. Sichern Sie sich dabei unsere Unterstützung. Ihren aktuellen persönlichen Verfügungsrahmen können Sie im OnlineBanking einsehen. Einen Dispokredit können Sie selbstständig im OnlineBanking beantragen, ändern oder löschen.

Schecks
Barschecks, Orderschecks oder Verrechnungsschecks können Sie in Ihrer Filiale vor Ort bestellen und auf Wunsch auch postalisch zugesendet bekommen. Bringen Sie Ihren Scheck einfach in Ihre Filiale, damit wir den Betrag Ihrem Konto gutschreiben können.
Bis Sie jedoch über das Geld verfügen können, dauert es einige Werktage.
Reiseschecks werden seit 2016 nicht mehr verkauft. Als Zahlungsmittel im Urlaub empfehlen wir Ihnen eine Kreditkarte.
Wenn Sie einen Verrechnungsscheck einlösen möchten, beachten Sie bitte die Vorlagefristen: bei deutschen Schecks acht Tage, bei europäischen Schecks 20 Tage und bei anderen Ländern 70 Tage.
Für die Ausstellung eines Barschecks reichen Ihre Unterschrift, Ort, Datum und die Nennung des Betrags auf dem Scheckformular.

girocard
Mit Ihrer girocard (Debitkarte) können Sie rund um die Uhr Kontoauszüge am Auszugsdrucker ausdrucken, Bargeld am Geldautomaten abheben und bargeldlos bei Händlern bezahlen.
Mit der girocard V PAY sind im europäischen Ausland Zahlungen bei jedem Händler möglich, der das Zahlen mit V PAY anbietet, sowie europaweit Bargeldverfügungen. Bei Reisen ins Ausland sollten Sie auf jeden Fall ein ergänzendes Zahlungsmittel dabeihaben.
Profitieren Sie von den zusätzlichen Leistungen einer Kreditkarte von Mastercard oder Visa. Zudem können Sie mit der Kreditkarte bei vielen Online-Händlern weltweit einkaufen.
Wenn Ihre girocard oder Kreditkarte bereits innerhalb Deutschlands funktioniert, können Sie diese auch ohne Freischaltung im Ausland einsetzen.

Ihre girocard (Debitkarte) können Sie telefonisch unter +49 116 116 sperren lassen. Dazu benötigen wir den Namen des Karten- und des Kontoinhabers, das Geburtsdatum des Karteninhabers sowie die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört.
Ihre girocard (Debitkarte) schalten wir gerne vor Ort oder telefonisch wieder frei. Ihre neue girocard (Debitkarte) können Sie telefonisch oder persönlich in Ihrer Filiale bestellen. Bitte beachten Sie, dass dabei Kosten entstehen können.

Ihre neue Bankkarte können Sie direkt für Bargeldverfügungen am Geldautomaten sowie beim Bezahlen im Handel nutzen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihre Bankkarte beim ersten Einsatz im Handel nicht funktioniert. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie die Bankkarte manuell an einem unserer Automaten freischalten.

Das Jahr, in dem Ihre girocard (Debitkarte) abläuft, finden Sie vorne auf Ihrer Karte hinter Ihrer IBAN. Die Karte ist bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres gültig. Einige Wochen vor Ablauf erhalten Sie automatisch eine Folgekarte.

Sie können mit Ihrer girocard Einzahlungen auf alle Ihre eigenen Konten und sogar auf Konten vornehmen, für die Sie eine Vollmacht haben. Sollte Ihre Karte am SB-Gerät eingezogen werden, können Sie diese mit Vorlage Ihres Personalausweises in der Filiale, in der die Karte eingezogen wurde, während der Öffnungszeiten abholen.

In der Regel erhalten Sie für ein Girokonto eine girocard (Debitkarte). Bei einem Gemeinschaftskonto erhält jeder Kontoinhaber eine eigene girocard (Debitkarte).

Sparen und Anlegen

Sparen und Anlegen - Staatliche Förderungen

Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei.
Ab dem 01.01.2023 gilt: 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern.

Wenn Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei uns haben, wurde dieser automatisch um 24,844 % erhöht. Sie müssen daher nichts weiter veranlassen.
Sparerinnen und Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung geschützt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen.
Liegt uns kein Freistellungsauftrag vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abzuführen.

Zum Ausfüllen des Freistellungsauftrags wenden Sie sich bitte vor Ort an Ihre Beraterin oder Ihren Berater oder passen Sie diesen online an Ihren individuellen Bedarf an.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag.

Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage (Arbeitnehmersparzulage) in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen.
Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten.
Innerhalb der Bindungsfrist muss das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Die Arbeitnehmersparzulage für das Bausparen beantragen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung.
Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Wohnungsbauprämie und weitere Förderungen
Nutzen Sie die Vorteile der staatlichen Förderung, die Ihnen das Bausparen bietet.
Bei Berechtigung können Bausparerinnen und Bausparer von der Arbeitnehmersparzulage, der Wohnungsbauprämie und der Riester-Zulage profitieren.

Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.

Für die Beantragung der Wohnungsbauprämie haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Wenn Sie den postalischen Versandweg nutzen, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie zusammen mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall und senden diesen ausgefüllt zurück.

  • Auf elektronischem Wege können Sie entweder im OnlineBanking über den Button „Wohnungsbauprämie beantragen“ gehen oder das Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall verwenden.

Banking

Überweisungsvordrucke

Überweisungsformulare in Papierform erhalten Sie bei Ihrer PSD Bank Rhein-Ruhr eG. Füllen Sie das Formular bitte leserlich und in Ruhe aus. Überprüfen Sie anschließend alle Angaben sorgfältig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Überweisung korrekt ausgeführt wird. Geben Sie den Überweisungsträger dann bei Ihrer PSD Bank Rhein-Ruhr eG vor Ort ab oder werfen Sie ihn dort ein.

Überweisung zurückholen

Wenn Ihnen auffällt, dass Sie zum Beispiel eine falsche IBAN oder einen zu hohen Geldbetrag angegeben haben, sollten Sie schnell reagieren. Informieren Sie Ihre PSD Bank Rhein-Ruhr eG, sodass diese die Fehlüberweisung rechtzeitig stoppen kann. Wurde das überwiesene Geld bereits von Ihrem Konto abgebucht und dem anderen Konto gutgeschrieben, setzt sich Ihre PSD Bank Rhein-Ruhr eG mit der Empfängerbank in Verbindung.

Echtzeit-Überweisung

Per PSD OnlineBanking können Sie Echtzeit-Überweisungen, auch „Instant Payments” genannt, in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Transaktion tätigen. Das Geld wird dabei innerhalb von wenigen Sekunden von Ihrem Girokonto auf das Empfängerkonto überwiesen. Ganz gleich, an welchem Wochentag Sie die Überweisung durchführen: Echtzeit bedeutet „von jetzt – bis jetzt“.

Foto-Überweisung

Mit der Foto-Überweisung in der PSD BankingApp können Sie QR-Codes auf Rechnungen blitzschnell einscannen und bezahlen. Fotografieren Sie dazu ganz einfach die Rechnung oder den vorausgefüllten Überweisungsträger mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Alle notwendigen Angaben wie Empfänger, IBAN, BIC, Rechnungsbetrag und Verwendungszweck werden dabei automatisch übertragen. Damit entfällt für Sie das mühsame und fehleranfällige Abtippen. Die Überweisung geben Sie wie gewohnt mit einer TAN (Transaktionsnummer) frei.

Falls Sie die PSD BankingApp noch nicht nutzen: Auch im PSD OnlineBanking können Sie sich das lästige Abtippen sparen. Klicken Sie in der Überweisungsmaske auf „Rechnung hochladen“ und wählen Sie das entsprechende Rechnungsdokument aus. Die Daten aus der Rechnung werden so automatisch in die Überweisungsmaske übertragen.

Girokonto & Bezahlen

Geld abheben

Bargeldauszahlung mit Debitkarte (girocard) für nur 15,00 Euro pro Jahr bei Ihrer PSD Bank Rhein-Ruhr eG. Deutschlandweit gibt es rund 14.300 Geldautomaten anderer PSD Banken, Volks- & Raiffeisenbanken und Sparda Banken, an denen Sie viermal im Monat kostenlose Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte (girocard) tätigen können. Alles, was Sie dafür benötigen, ist Ihre girocard (Debitkarte) und Ihre Persönliche Identifikationsnummer (PIN).

  • PSD Banken
  • Volks- und Raiffeisenbanken
  • Sparda Banken
  • Bis zu 200 Euro Bargeld an der Supermarktkasse abheben
    (z.B. bei REWE, Penny, Aldi, Netto, Lidl)

Geld einzahlen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bargeld auf Ihr Girokonto einzuzahlen: Entweder nutzen Sie unseren Einzahlungsautomaten in Düsseldorf oder Sie gehen direkt zum Bankschalter. In der Regel wird der Geldbetrag sofort gutgeschrieben und ist je nach Einzahlungsmethode innerhalb eines Werktags auf Ihrem Girokonto verfügbar. Auch Bargeldeinzahlungen auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto sind möglich.

Verrechnungsschecks einlösen

Obwohl sie im Online-Zeitalter selten geworden sind, werden Verrechnungsschecks weiterhin genutzt, etwa für Gewinn- oder Versicherungszahlungen. Um einen Verrechnungsscheck einzulösen, benötigen Sie in der Regel ein Formular. Dieses erhalten Sie bei Ihrer PSD Bank Rhein-Ruhr eG vor Ort. Sie müssen es ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Scheck einreichen. Eine reine Online-Abwicklung ist nicht möglich.

Konto für Minderjährige

Neben dem klassischen Sparbuch gibt es auch ein Girokonto für die Jüngsten. Das Kinderkonto ist speziell auf die Bedürfnisse junger Sparer ausgerichtet. Solange die Kinder klein sind, kann es als reines Ansparkonto genutzt werden, beispielsweise für Geldgeschenke. Werden die Kinder älter, können die Eltern weitere Funktionen des Kontos freischalten. So lernen die Kinder nach und nach den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit Geld.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Kontoeröffnung die Einwilligungserklärung aller erziehungsberechtigten Personen sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung und die Steuer-Identifikationsnummer. Es bietet sich an, dass alle beteiligten Personen zum Beratungstermin bei der PSD Bank Rhein-Ruhr eG erscheinen. Denn für die Formalitäten vor Ort sind die Zustimmung und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Vereinskonto

Ein Vereinskonto unterstützt Vereine bei der sicheren und flexiblen Finanzverwaltung. Es ermöglicht die Einrichtung und Verwaltung von Daueraufträgen sowie den Zugriff auf Kontoauszüge. Über das PSD OnlineBanking können Sie Ihre Vereinsfinanzen unabhängig von Banköffnungszeiten digital steuern. Bargeldabhebungen sind an rund 14.300 Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken möglich.

Für die Kontoeröffnung werden ein Vereinsregisterauszug oder ein Sitzungsprotokoll sowie die Legitimation der Bevollmächtigten benötigt.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Auf Wunsch können Sie Ihr Girokonto auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt. So können Sie im Fall der Fälle Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto stellen. Die Umwandlung ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren fallen jedoch weiterhin an.

Konto kündigen

Eine Kontoauflösung ist nur durch die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber möglich, es sei denn, es handelt sich um einen Nachlass oder eine betreute Person. Sie können Ihr Girokonto jederzeit kündigen, entweder persönlich bei Ihrer PSD Bank Rhein-Ruhr eG vor Ort, telefonisch oder schriftlich. Bitte geben Sie bei der Auflösung alle zur Kontoverbindung gehörenden Karten zurück.