Slogan
 
 


PSD Bank Rhein-Ruhr eG

BLZ 30060992

BIC GENO DEF1 P05

Suchen
Headerbild Verbraucherinfo
Kontoauszüge: Nicht zu schnell entsorgen

15.02.2012 - Kontoauszüge: Nicht zu schnell entsorgen

Allerdings kann es sehr hilfreich sein, für eine gewisse Zeit noch Zugriff auf seine Bankbelege zu haben. Die PSD Bank Rhein-Ruhr empfiehlt eine Aufbewahrungszeit von drei Jahren.

 

Der Grund: Bei Alltagsgeschäften beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Bis dahin sollte man nachweisen können, dass man bestimmte Zahlungen geleistet hat. Auf jeden Fall behalten werden müssen Rechnungen in Zusammenhang mit einem Grundstück: Hat man bespielsweise Reparatur- oder Wartungsarbeiten an einem Gebäude durchführen lassen, müssen die Rechnungen und Zahlungsbelege mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. So schreibt es das Umsatzsteuergesetz vor. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.  

 

Wer sein Konto über das Internet führt, kann seine Kontoauszüge auch elektronisch speichern. „Ob Konto- oder Depotauszüge, Kundenmitteilungen und Saldenbestätigungen – alle wichtigen Informationen finden Sie in Ihrem Online-Postfach, der PSD PostBox“, erklärt Rolf Fühles, Bereichsleiter bei der PSD Bank Rhein-Ruhr. Von dort können die Dateien auf den eigenen Computer heruntergeladen werden. Wenn keine Papierausdrucke von den Auszügen angefertigt werden, sollte man die Dateien außer auf dem eigenen Computer auch auf einer externen Festplatte oder einem anderen Speichermedium sichern. So hat man auch bei einem möglichen Computerdefekt weiterhin Zugriff auf wichtige Kontodaten.