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PSD VL-Sparen
Starke Leistung für Ihr Vermögen
 

Sie möchten Ihre Vermögenswirksamen Leistungen optimal anlegen und sie mit einem beachtlichen Bonus von uns vergolden lassen? Nutzen Sie dazu unseren attraktiven VL-Sparvertrag.

  • Attraktiver Bonus ohne Einkommensgrenzen beim VL-Sparvertrag
  • Staatliche Förderung möglich
  • Nach 7 Jahren für jeden individuellen Zweck verfügbar
  • VL - Vermögensbildung mit Hilfe 

 Beispielrechnung  
 Monatliche Sparrate        40,00 Euro
 Sparguthaben nach 6 Jahre  2.880,00 Euro
 Zins- und Zinseszins       29,25 Euro
 Bonus     288,00 Euro
 Gesamtguthaben nach 7 Jahren  3.197,25 Euro
 

Das Beispiel beruht auf einer Grundverzinsung von 0,25 % und einem Bonus von 10 % auf das Sparkapital.

 

Zinsen freibleibend, gültig ab 02.05.2011

 

Arbeitnehmersparzulage - der Staat hilft beim Sparen

 

Jeder Arbeitnehmer der seine vermögenswirksamen Leistungen (vL) anlegt, in Form von Bausparverträge oder Investmentsfonds, erhält vom Staat  Arbeitnehmer-Sparzulage. 
Vorraussetzung hierfür ist, dass das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit die Einkommensgrenze nicht übersteigt.  Mehr dazu 

 

 

Hier finden Sie weitere interessante Angebote rund um das VL-Sparen:

 

Icon für einen internen LinkBausparen - die staatliche geförderte VL-Sparanlage

 

Icon für einen externen LinkVermögensaufbau durch ausgesuchte Fonds - von der Union Investment 

(externer Link der Union Investment Group)

 

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Telefon: 0800 3344431

Telefax:  0800 3344438

 

Kontakt: E-Mail-Anfrage

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag der BHW, so erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es aber auch für Beteiligungen an Aktienfonds. Dann gibt der Staat 20 Prozent dazu.

 

Wohnungsbauprämie
Wer Spargelder auf einem Bausparvertrag anlegt, erhält auf einen jährlichen Höchstbetrag

von 1.024,- Euro für Verheiratete bzw. 512,- Euro für Alleinstehende eine Wohnungsbauprämie

von 8,8 %.

 

Staatliche Förderung im Überblick


 Staatliche 

 Förderung

 Anlageform

 Einkommenshöhe (zu

 versteuerndes Einkommen)

 

 
 alleinstehend/

 verheiratet

 Förderfähige

 Maximalbeiträge 

 p. a. 

 

 alleinstehend/

 verheiratet

 Förderhöhe

 Arbeitnehmer-

 Sparzulage

 

 

 Bausparen

                      17.900,00 Euro

                      35.800,00 Euro

        470,00 Euro

        940,00 Euro

        9 %

 

 

 

 Aktienfonds

 

                      20.000,00 Euro

                      40.000,00 Euro

        400,00 Euro

        800,00 Euro

      20 %

 Wohnungs-

 bauprämie

 

 

 Bausparen

                      25.600,00 Euro

                      51.200,00 Euro

        512,00 Euro

     1.024,00 Euro

        8,8 %

 

Hinweis:  Die Arbeitnehmersparzulage für die Anlageformen Aktienfonds und Bausparen

                  sowie die Wohnungsbauprämie können auch gleichzeitig genutzt werden.

 

Vermögenswirksame Leistungen - PSD Sparvertrag

Pro Arbeitnehmer zahlen Arbeitgeber monatlich bis zu 40,00 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL), im Jahr max. 480,00 Euro. Diese zumeist tariflich festgelegten Zahlungen dienen dem Vermögensaufbau der Arbeitnehmer und werden direkt vom Lohn/Gehalt oder als tarifliche Leistungen überwiesen. Die Ansparzeit beträgt 72 Monate (6 Jahre). Anschließend ruht das angesparte Kapital bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

 

Die Auszahlung erfolgt zum 01.01. des folgenden Jahres. Auf alle VL-Verträge zahlen wir am Ende der Laufzeit einen garantierten Bonus von 10 % auf die eingezahlten Sparraten.

 

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 Bedingungen
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Überzeugt? Dann füllen Sie einfach das für Sie passende Formular mit Ihren persönlichen Angaben und Wünschen aus.

 

Anschließend drucken Sie einfach die Eröffnungsunterlagen aus. Als Neukunde lassen Sie Ihre Identität bitte zusätzlich per PostIdent-Verfahren bestätigen.

 

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Postfach 104110

40032 Düsseldorf

 

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