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Zwangsversteigerungen
Schnäppchen für Kenner
Die Zahl von Zwangsversteigerungen in Deutschland ist hoch. Doch des einen Leid ist des anderen Freud: Unter Umständen können die versteigerten Objekte zum Schnäppchenpreis erworben werden.

Um bei einer Zwangsversteigerung auch wirklich ein Schnäppchen machen zu können, müssen Sie zwar kein Profi sein, Sie sollten dennoch mit dem Thema vertraut sein und wissen, worauf Sie sich einlassen.

Was sind Zwangsversteigerungen?
In der Regel werden Immobilien zwangsversteigert, wenn die Eigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, zumeist Banken, nicht mehr nachkommen können. Daneben gibt es auch noch so genannte Teilungsversteigerungen, die aus Streitigkeiten zwischen mehreren Eigentümern einer Immobilie (Erbengemeinschaft, geschiedene Eheleute o. Ä.) entstehen. Können sich diese nicht einigen, muss die Immobilie häufig verkauft werden.

Vorteile von Zwangsversteigerungen

Haus, auf dessen Dach das Wort Zwangsversteigerung steht.Für den Immobilienkäufer liegt der große Vorteil von Zwangsversteigerungen zum einen darin, dass die versteigerten Immobilien zu durchschnittlich 70% ihres Werts den Besitzer wechseln. Manchmal liegt der Erwerbspreis sogar noch darunter. Zum anderen liegen die Nebenkosten für den Immobilienerwerb deutlich unter denen für den "klassischen" Kauf über einen Makler: Sie sparen nicht nur die Makler-Courtage sondern auch die Notar-Gebühren. Die vom Amtsgericht an deren Stelle erhobenen Zuschlagsgebühren sind in der Regel geringer als die Notar-Entgelte. Außerdem sparen Sie sich ggf. kostenintensive Wertgutachten. Bei jeder Zwangsversteigerung liegt zwingend bereits ein Wertgutachten eines neutralen Sachverständigen vor.

Nachteile von Zwangsversteigerungen

Für Zwangsversteigerungen gilt: "Gekauft wie gesehen". Im Klartext heißt das, dass der vorherige Eigentümer keinerlei Gewährshaftung für Sach- oder Rechtsmängel übernimmt. Daher gilt es, das Wertgutachten aufmerksam zu lesen, vor allem die in der Regel unter "Besonderheiten" aufgeführten Punkte, zu denen Baumängel oder auch langer Leerstand der Immobilie zählen.

Zu empfehlen ist darüber hinaus unbedingt eine Besichtigung des Objekts. Der derzeitige Bewohner ist allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Innenbesichtigung zuzulassen. Da in solchen Fällen vermutlich auch der Gutachter keine Innenbesichtigung vornehmen konnte (muss im Gutachten vermerkt sein), nehmen Sie lieber Abstand von einer Ersteigerung eines solchen Objekts.

Was Sie sonst noch über den Ablauf einer solchen Zwangsversteigerung wissen müssen und was Sie unbedingt beachten sollten, erfahren Sie aus unserer PDF-Broschüre "Die Zwangsversteigerung".

Termine von Zwangsversteigerungen

Die Termine sowie detaillierte Informationen von regionalen Zwangsversteigerungen geben die örtlichen Amtsgerichte mindestens acht Wochen vor dem jeweiligen Versteigerungstermin per Aushang oder Bekanntmachung in Tageszeitungen bekannt.

Auch im Internet gibt es einige Anbieter, bei denen Sie Informationen über Zwangsversteigerungen erhalten.

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