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Haus geerbt
Frühzeitig planen - Sorgenfrei erben
Der Traum von den eigenen vier Wänden geht in Deutschland immer öfter durch Erbschaften in Erfüllung. Damit die Erben diesen Traum aber auch richtig genießen können, ist es wichtig, einige Punkte bereits im Vorfeld zu beachten und in Ihre finanziellen Zukunftspläne einzubeziehen.

Um-, Aus- und Anbauten

Unmoderne Bäder, veraltete Heiztechnik, unpassende Raumaufteilung - geerbte Immobilien entsprechen in vielen Details oft nicht den Vorstellungen der Erben. Die Liste der Änderungswünsche kann lang sein.

Doch Modernisierungen, Um,- Aus- oder Anbauten kosten Geld, das mitunter nicht vorhanden ist. Nicht selten muss aus diesem Grund die Familien-Immobilie verkauft werden. Sorgen Sie daher für den Erbfall vor um ohne zu belastenden finanziellen Aufwand Ihre persönlichen Wohn-Vorstellungen verwirklichen zu können!

Erbauseinandersetzung
Junge Frau sitzt in einer unmodernen WohnungOft wird eine Immobilie nicht nur an einen Erben, sondern an eine Erbengemeinschaft, z. B. an Geschwister, vererbt. In der Regel bestimmen die Erben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, dass nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Immobilie allein nutzen und seine Miterben auszahlen soll.

Ist eine solche Erbauseinandersetzung finanziell keinem der Erben möglich, bleibt oft nur der Verkauf des Objekts, dessen Erlös dann unter den Erben aufgeteilt wird. Um ein solches Szenario zu vermeiden, ist es wichtig, vorher abzusprechen, welcher der Erben später die Immobilie nutzen soll, damit dieser finanziell vorsorgen kann.

 

Erbschaftssteuer
Auch die Erbschaftssteuer sollte in den Planungen berücksichtigt werden. Für nahe Familienangehörige und Lebenspartner gibt es Steuervergünstigungen: So wird nur der Wert einer vererbten Immobilie besteuert, der bestimmte, vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe abhängige Grenzen übersteigt.

Ganz steuerfrei bleibt die Vererbung selbst genutzten Wohneigentums, wenn der überlebende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner oder die erbenden Kinder mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie wohnen bleiben. Für Kinder gilt jedoch die zusätzliche Einschränkung, dass nur eine Wohnfläche bis zu 200 Quadratmetern steuerfrei bewohnt werden darf.

Nähere Informationen über die von Ihnen persönlich zu erwartende Erbschaftssteuerlast können Sie bei Ihrem Steuerberater einholen.

Sorgenfrei erben

Beugen Sie den genannten finanziellen Konflikten vor - damit das Erbe nicht zum Problem wird! Ihre PSD Bank Rhein-Ruhr eG informiert Sie gerne detailliert über Ihre Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge.

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Telefon: 0800 3344410 
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