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RiesterRente
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  • Sicherheit von Beginn an
  • attraktive staatliche Förderung
  • bis zu 150% Beitragsgarantie
  • "Hartz-IV-geschützt"
  • keine Gesundheitsprüfung 

Profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der Riester-Förderung über Zulagen und Steuervorteile.

 

Unsere Lösung
Unsere gemeinsam mit unserem Partner R+V angebotene zertifizierte PSD RiesterRente ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.

Die Riester-Rente ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern, niedrigere Einkommensgruppen sowie junge Leute profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.

 

 

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So funktioniert die PSD RiesterRente:

 

 

Staatliche Förderung

Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus) sowie Steuervergünstigungen (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig). Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag anlegen, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Ein Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr muss mindestens gezahlt werden.

 

Zulagenhöchstbeträge nach dem Altersvermögensgesetz ab 2008
 Alleinstehende  Ehepaare  Je Kind
 154,00 Euro  308,00 Euro  185,00 Euro
 300,00 Euro*
*für nach dem 01.01.2008 geborene Kinder

Riester-Sparer, die vor Vollendung Ihres 25-sten Lebensjahres einen Riestervertrag abgeschlossen und bespart haben, erhalten bei der Beantragung der ersten Förderung als Berufseinsteigerbonus eine einmalig um 200 Euro erhöhte Zulage.

 

Ab Rentenbeginn lebenslang garantierte Rente

Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.

 

 

Überschussbeteiligung

Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.

 

 

Steuerliche Behandlung der Leistungen

Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.

 

 

Absicherung des Ehepartners bzw. der Hinterbliebenen

Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.

 

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