- Sicherheit von Beginn an
- attraktive staatliche Förderung
- bis zu 150% Beitragsgarantie
- "Hartz-IV-geschützt"
- keine Gesundheitsprüfung
Profitieren Sie von der staatlichen Förderung
Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der Riester-Förderung über Zulagen und Steuervorteile.
Unsere Lösung
Unsere gemeinsam mit unserem Partner R+V angebotene zertifizierte PSD RiesterRente ermöglicht es Ihnen, durch private Vorsorge diese staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.
| 154 Euro |
185 Euro pro Kind
Geburt vor dem 01.01.2008
|
200 Eurof ür
Berufstätige
unter 25 Jahren
|
2.100 Euro |
| |
300,00 Euro pro Kind
Geburt ab dem 01.01.2008
|
|
|
Die Riester-Rente ist für die meisten Bürger attraktiv. Insbesondere Familien mit Kindern, niedrigere Einkommensgruppen sowie junge Leute profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die "Riester-Rente" aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.
Telefon: 0800 3344435
Telefax: 0800 3344439
Laut §11 der Versicherungsvermittlungsordnung müssen wir uns als Vermittler ausweisen.
Den entsprechenden Nachweis finden Sie unter: http://www.vermittlerregister.info/
Kontakt: E-Mail-Anfrage
So funktioniert die PSD RiesterRente:
Staatliche Förderung
Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus) sowie Steuervergünstigungen (Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig). Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag anlegen, abzüglich der Ihnen zustehenden Zulagen. Ein Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr muss mindestens gezahlt werden.
Ab Rentenbeginn lebenslang garantierte Rente
Sie erhalten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (62. Lebensjahr bei Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden) oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen.
Bitte beachten Sie: Staatlich geförderte Riester Rentenvertäge, die ab Beginn 2012 abgeschlossen wurden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riesterrente frühestens das vollendetet 62 . Lebensjahr vorsehen.
Überschussbeteiligung
Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Durch die steuerliche Förderung der Beiträge sind im Gegenzug später die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung im Alter aber meist niedriger als im Berufsleben, da der individuelle Steuersatz während der Erwerbsphase in der Regel höher ist.
Absicherung des Ehepartners bzw. der Hinterbliebenen
Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, dann muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.
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Laut §11 der Versicherungsvermittlungsordnung müssen wir uns als Vermittler ausweisen.
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Gerne erstellen Ihnen unsere Kundenberater ein individuelles Angebot oder senden Ihnen auch weitere Informationsmaterialien zu.

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